• Verteilnetzmodell
    • Genügend Produktion aus erneuerbaren Energien ist machbar – mit genügend Zeit und Geld – und mit Sicht auf die Jahresbilanz.
    • Die wahre Herausforderung ist die zeit- und ortsgerechte Verfügbarkeit: Strom muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort verfügbar sein.
    • Der örtliche Abgleich erfolgt über das Stromnetz. Wie bisher werden das die Verteilnetzbetreiber künftig sicherstellen.
    • Die Verantwortung für die zeitgerechte Verfügbarkeit ist mit dem heutigen Marktdesign unklar. Der Netzbetreiber ist als Grundversorger involviert.
    • Der zeitliche Abgleich, insbesondere die saisonale Speicherung, ist nicht gelöst. Die Verantwortung dafür muss geklärt, Lösungen müssen erarbeitet werden.
    • Die Energiestrategie muss ganzheitlich angepackt werden. Die Teildiskussion «genügend Zubau in der Jahresbilanz» genügt nicht.

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  • Speicher und Netznutzung
    • Dezentrale Speicher können den Endverbrauch optimieren und den kurzzeitigen Abgleich von Produktion und Verbrauch unterstützen.
    • Endverbraucher mit dezentralen Speichern beanspruchen das Verteilnetz bei Be-zug und Rückspeisung – je nach Betriebsart – mehr oder weniger stark.
    • Geeignete Netznutzungstarife geben Endverbrauchern mit Speicher die Anreize, sich netzdienlich zu verhalten.
    • Netzeinspeisung und Netzbezug nach Vorgaben des Netzbetreibers können als netzdienliche Flexibilität entschädigt werden.
    • Der saisonale Abgleich – die grösste Herausforderung der sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – wird mit dezentralen Speichern nicht gelöst.
    • Eine Befreiung von Netznutzungsentgelten oder deren Rückerstattung wirkt kontraproduktiv. Der Speicherbetrieb wird dann anderweitig optimiert.

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  • PV-Einspeiselimitierung
    • PV-Anlagen speisen typischerweise gleichzeitig ins Netz ein. Die maximale Produktion erreichen sie allerdings nur über eine kurze Zeitdauer im Jahr.
    • Das Verteilnetz muss auf diese Produktionsspitzen ausgelegt werden.
    • Mit einer sinnvollen Limitierung der PV-Einspeiseleistung kann der kostspielige Netzausbau beschränkt und das Fördersystem effizienter gestaltet werden.
    • Die Limitierung der PV-Einspeiseleistung verursacht einen nur geringen Energieverlust der Produzenten. Eigenverbrauch vermeidet ihn gänzlich.
    • Damit erlaubt die Limitierung der PV-Einspeiseleistung bei gleicher Netzkapazität die Aufnahme von wesentlich mehr Energie im Verteilnetz.

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  • Liberalisierung Messwesen

    Das Bundesgesetz über eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien ist anspruchsvoll, sowohl für Netzbetreiber als auch für deren Kunden. Die sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien ist ein Muss. Diesem Ziel sollte eine hohe Priorität zugeordnet werden. Umso mehr erstaunt es, dass im Gesetz Massnahmen vorgeschlagen werden, welche zwar nichts zur Zielerreichung beitragen, aber die bereits ohnehin schwierige Aufgabe zusätzlich erschweren.

    Der VSGS lehnt die Liberalisierung des Messwesens aus folgenden Gründen ab:

    • Die Komplexität der Prozesse und der administrative Aufwand würden zunehmen, die Prozesssicherheit und damit die Datenqualität hingegen abnehmen.
    • Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung der intelligenten Messsysteme wäre problematisch.

    Das vom VSGS erarbeitete Whitepaper zeigt die zu erfüllenden Aufgaben des Messwesens auf und erläutert, dass und warum die Verantwortung dafür beim Netzbetreiber bleiben sollte. Eine Liberalisierung des Messwesens, wie vom Bundesrat verabschiedet, wäre vor allem eine Massnahme ohne grossen Nutzen, die unnötige Mehrkosten für die Allgemeinheit verursachen würde. Sie würde den laufenden Smart-Meter Rollout gefährden, und damit einen wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer Stromversorgung mit erneuerbaren Energien.

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  • Netzintegration von E-Mobilität
    • Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf. Die zugehörigen Ladeprozesse erzeugen im Verteilnetz Leistungsspitzen und bedingen einen Netzausbau.
    • Der Netzausbau kann beschränkt werden, wenn Elektrofahrzeuge nicht «so schnell wie möglich», sondern nur «so schnell wie nötig» geladen werden.
    • Das setzt die Bereitschaft der Nutzerinnen und Nutzer voraus, ihr Ladeverhalten anzupassen.
    • Für ein intelligentes Lademanagement ist neben den technischen Voraussetzungen die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer nötig.
    • Die richtigen tariflichen Anreize motivieren die Nutzerinnen und Nutzer, ihr Verbrauchsverhalten anzupassen oder einem Lademanagement zuzustimmen.

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  • Tarifierung Netze

    Die Netztarifierung hat im Wesentlichen zwei Funktionen:

    • Verursachergerechte Kostenallokation an die Verbraucher
    • Anreize für netzdienliches Verbrauchsverhalten

    Bisher waren als Messgrösse für die Tarifierung der grossen Mehrheit der Endkunden nur die bezogene Menge in kWh gemäss Zählerablesung über eine grössere Zeitperiode verfügbar. Mit Smart Metern stehen neu viertelstündliche Verbrauchswerte zur Verfügung. Diese Messwerte sind eine wesentlich verursachergerechtere Bemessungsgrundlage für die Beanspruchung des Netzes. Mit neuen Tarifmodellen auf Basis solcher Lastgänge lassen sich sinnvollere Anreize für das Verbrauchsverhalten setzen. Sie bilden somit den wichtigsten Schlüssel eines Smart Grids und erlauben, den Kunden besser einzubinden. Energieeffizienz sollte nicht via Netztarife angestrebt werden.

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  • Umverteilungseffekte aufgrund Eigenverbrauch
    • Eigenverbrauchsregelung ist eine Förderung der PV-Produktion durch Umverteilung von Netznutzungskosten ohne Reduktion der Netzkosten.
    • Diese zusätzliche Förderung beträgt über die Lebensdauer von 25 Jahren gerechnet 500–750 CHF pro kW installierte Leistung.
    • Die Zusatzsubventionierung ist nicht transparent und ohne geplantes Auslaufen. Eine Ausweitung der Möglichkeiten des Eigenverbrauches (diverse ZEV-Modelle) vergrössert den Effekt zusätzlich.
    • Durch Leistungstarife reduziert sich die Quersubventionierung proportional.

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